Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Personalvermittlung zwischen der GO! Entrepreneur GmbH (Jobbutler) und auftraggebenden Unternehmen. Wir haben uns bemüht, sie kurz und verständlich zu halten — wenn etwas unklar bleibt, schreiben Sie uns.
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Personalvermittlungsleistungen zwischen
GO! Entrepreneur GmbH, Innere Wiener Strasse 13, 81667 München (nachfolgend „Jobbutler")
und dem auftraggebenden Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Jobbutler erbringt Personalvermittlungsleistungen mit Hilfe von KI-gestützten Such- und Ansprache-Verfahren. Konkret:
- Strukturierung der Stellenanforderung gemeinsam mit dem Auftraggeber
- Identifikation passender Kandidat:innen aus öffentlich zugänglichen Quellen
- Persönliche Erstansprache und Vorqualifikation
- Übermittlung qualifizierter Kandidat:innen-Profile an den Auftraggeber
Es handelt sich um einen Dienstvertrag mit erfolgsabhängiger Vergütung. Jobbutler schuldet ein sorgfältiges Bemühen, nicht jedoch den Erfolg in Form einer tatsächlichen Einstellung.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von Jobbutler in Textform (E-Mail genügt) zustande, nachdem der Auftraggeber eine konkrete Stelle übermittelt und die Geltung dieser AGB bestätigt hat. Eine schriftliche Vereinbarung im Einzelfall geht diesen AGB vor.
4. Vergütung
Die Vergütung beträgt pauschal 1.500 EUR netto je erfolgreich vermittelter Einstellung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eine Einstellung gilt als erfolgreich vermittelt, wenn der Auftraggeber mit einer/einem von Jobbutler vorgeschlagenen Kandidat:in einen Arbeits- oder freien Dienstvertrag schließt und das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich aufgenommen wird.
Fälligkeit: Die Vergütung wird 3 Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses fällig. Die Rechnung wird zu diesem Zeitpunkt gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Keine Vorab-Kosten: Such-, Ansprache- und Vorstellungsleistungen sind kostenfrei. Sucht der Auftraggeber während der Bearbeitung selbst und stellt die/den Kandidat:in unabhängig ein, fällt keine Vergütung an, sofern die Person nicht zuvor von Jobbutler vorgeschlagen wurde.
5. Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung
Endet das vermittelte Beschäftigungsverhältnis innerhalb der ersten 3 Monate aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. Eigenkündigung der/des Kandidat:in, einvernehmliche Aufhebung), entfällt die Vergütungspflicht. Wurde die Vergütung bereits gezahlt, erstattet Jobbutler sie vollständig zurück.
Erläuterung: Da die Vergütung erst nach 3 Monaten fällig wird, tritt der Erstattungsfall in der Praxis selten ein — die Regelung schützt den Auftraggeber für den Fall einer freiwilligen Vorab-Zahlung oder einer abweichenden Einzelvereinbarung.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Jobbutler die für eine sinnvolle Suche erforderlichen Informationen zur Verfügung — insbesondere Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil, Gehaltsrahmen und Ansprechperson für Rückfragen.
Der Auftraggeber gibt zeitnah (in der Regel innerhalb von 5 Werktagen) Rückmeldung zu vorgeschlagenen Profilen. Verzögert sich die Rückmeldung erheblich, behalten wir uns vor, die Bearbeitung zu pausieren.
7. KI-Einsatz und Grenzen
Jobbutler setzt KI-Systeme zur Strukturierung von Anforderungen, zur Identifikation passender Profile und zur Vorbereitung der Erstansprache ein.
- Es findet keine vollautomatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Über jeden Vorschlag entscheidet final ein Mensch.
- KI kann Fehler machen. Vorschläge sind Empfehlungen, keine Garantien für fachliche oder persönliche Eignung.
- Eingaben des Auftraggebers werden nicht zu Trainingszwecken Dritter freigegeben (siehe Datenschutz).
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Jobbutler verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidat:innen gemäß der Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, übermittelte Kandidat:innen-Profile vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Prüfung der ausgeschriebenen Stelle zu verwenden und Dritten nicht ohne Einwilligung zugänglich zu machen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinterna. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
9. Haftung
Jobbutler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jobbutler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die für die jeweilige Vermittlung vereinbarte Vergütung.
Jobbutler haftet nicht für die fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit oder das Verhalten vermittelter Kandidat:innen nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses. Die abschließende Auswahlentscheidung trifft der Auftraggeber.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird je Stelle geschlossen und endet automatisch mit erfolgreicher Vermittlung oder mit Wegfall des Suchauftrags. Beide Parteien können den Suchauftrag jederzeit in Textform und ohne Angabe von Gründen beenden. Bereits vermittelte Kandidat:innen, die innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eingestellt werden, lösen die Vergütung nach Ziffer 4 aus.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.